11.03.2024 Ausgabe: 1&2/24

Das ändert sich 2024

Von A bis Z: Was für Arbeitnehmer und Unternehmer in diesem Jahr neu oder anders ist

Altersvorsorge: Bei der betrieblichen Vorsorge steigt der steuerliche Förderbetrag von 584 auf 604 Euro (außer bei Pauschalmodellen) und der freie Sozialversicherungsbetrag von 292 auf 302 Euro monatlich.

Arbeitsmittel: Kosten für beruflich genutzte An­schaffungen wie Laptop oder Büromobiliar können in Höhe von bis zu 1.000 Euro netto im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgesetzt werden. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf den staatlichen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen wurde zum 1. Januar 2024 auf das Doppelte angehoben: 40.000 Euro bei Einzelveranlagung, 80.000 Euro bei Zusammenver­anlagung. Sie kann mit der Steuererklärung beantragt werden.

Beitragsbemessungsgrenze: In der Renten- und Arbeits­losenversicherung steigt sie von monatlich 7.300 auf 7.550 Euro (alte Bundesländer) und von monatlich 7.100 auf 7.450 Euro (neue Bundesländer), in der Kranken- und Pflegeversicherung von 4.987,50 auf 5.175 Euro monatlich. Die gesetzliche Kranken­versicherungspflicht gilt bis 5.775 Euro monatlich. 

Dezemberhilfe 2022: Der von der Bundesregierung wegen der massiv gestiegenen Energiepreise im Dezem­ber 2022 gezahlte Abschlag für Gas und Wärme sollte eigentlich als Soforthilfe versteuert werden. Nun wurde entschieden, dass sie steuerfrei ist.

E-Rezept: Gesetzlich Versicherte erhalten rezeptpflichtige Arzneimittel nur noch per Smartphone mit der E-Rezept-App; alternativ mit der elektronischen Gesundheitskarte und PIN oder als Papierausdruck mit QR-Code.

Einkommensteuertarif: Die Eckwerte des Einkommen­steuertarifs wurden für 2024 um 6,3 Prozent angehoben, um den Effekt der kalten Progression abzumildern. Der Spitzen­steuersatz greift demnach ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro, 2023 waren es 62.810 Euro. Der Höchststeuersatz gilt unverändert für Jahreseinkommen ab 277.826 Euro.

Energiepreise: Die Mehrwertsteuer für Gas- und Fern­wärme wird ab März wieder von sieben auf die 19 Prozent angehoben, auch Klimaschutzabgabe und Stromnetzent-gelte werden deutlich steigen.

Freibeträge: Der steuerliche Grundfreibetrag, der auch als Existenzminimum gilt, wird um 696 Euro auf 11.604 Euro (bei Verheirateten: 23.208 Euro) angehoben. Darunter liegende Einkünfte werden nicht versteuert.

Gastronomie: Die coronabedi ngte Umsatzsteuer-absenkung von 19 auf sieben Prozent für den Verzehr von Speisen vor Ort wurde mehrfach verlängert, zum Jahresbeginn 2024 aber beendet.

Inflationsausgleichsbonus: Arbeitgeber können Mitarbeitern noch bis Ende 2024 den zu Oktober 2022 eingeführten steuer- und sozialabgabenfreien Gehalts­zuschuss von bis zu 3.000 Euro zahlen.

Kfz-Abgasnorm: Für Emissionswerte aktueller Pkw gelten strengere Regeln. Ab September müssen Fahrzeuge bei Erstzulassung die Euro-6e-Norm erfüllen.

Kinderfreibetrag: Zum Jahresbeginn wurde der Kinderfreibetrag für Eltern um 360 Euro auf 6.384 Euro angehoben, pro Elternteil 3.192 Euro. Mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind es insgesamt 9.312 Euro.

Kinderkrankengeld: Für 2024 und 2025 wird das Kinder­krankengeld jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt. Alleinerziehende können bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen.

Kindesunterhalt: Der Mindestunterhalt, bezogen auf monatliche Nettoeinkommen bis 2.100 Euro, für Trennungskinder wurde je nach Altersstufe um bis zu 61 Euro angehoben.

Klimaschutzabgabe: Pro Tonne Kohlendioxid (CO2) will der Staat künftig 45 Euro (bisher 30 Euro) kassieren. Das verteuert Erdgas um 0,36 Cent/Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent/Liter und Diesel um 4,8 Cent/Liter.

Krankschreibungen: Bei Erkältungen ohne schwere Symptome können sich Erkrankte seit dem 7. Dezember 2023 und bis auf Weiteres wieder telefonisch vom Hausarzt krankschreiben lassen.

Krankenversicherung: Der durchschnittliche Zusatzbei­trag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent.

Lkw-Maut: Ab 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für Trans­porter ab 3,5 Tonnen, sogenannte Handwerkerfahrzeuge sind davon ausgenommen.

Mindestlohn: Am 1. Januar stieg der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro/Stunde. 2025 wird er erneut an­gehoben – auf 12,82 Euro/Stunde.

Mini-Jobs: Entsprechend der Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Mini-Job-Grenze von 520 auf 583 Euro/ Monat. Die monatliche Arbeitszeit liegt bei maximal 43,35 Stunden.

Neurentner: Wer 2024 in den Ruhestand geht, muss 84 Prozent seiner gesetzlichen Bruttorente versteuern. Der Freibetrag wird im Folgejahr ermittelt und gilt dann lebenslang.

Rentenanpassung: Die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung werden voraussichtlich zum 1. Juli 2024 um 3,5 Prozent steigen.

Stromnetzentgelte: 2024 wollen die Netzbetreiber die Entgelte von durchschnittlich 3,12 auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde anheben.

Unterhaltszahlungen: Der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Zahlungen an Ex-Ehepartner und Kinder ohne Kindergeldanspruch steigt. Als Sonderausgaben können bis zu 13.805 Euro geltend gemacht werden, als außer­gewöhnliche Belastungen 11.604 Euro, entsprechend dem angehobenen Grundfreibetrag. Auch zusätzliche Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung wirken in diesem Zusammenhang steuermindernd.

Verpflegungspauschale: Arbeitnehmer, die beruflich unterwegs sind, haben Anspruch auf eine Pauschale für ihren Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro bei mehr als acht Stunden Dauer und pro An- und Abreisetag, 28 Euro bei mehr als 24 Stunden Dauer. Ab 2024 sollen diese Pauschalen auf 16 bzw. 32 Euro angehoben werden.

Zinsen: Die Europäische Zentralbank hält den Leitzins aktuell bei 4,5 Prozent. Eine Zinssenkung ist frühestens Mitte 2024 zu erwarten.

 

Wawro, Wolfgang

Der seit 1973 selbstständig tätige Steuerberater ist geschäftsführender
Gründungsgesellschafter der Wawro Steuerberatungsgesellschaft mbH, Pressesprecher im Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg und seit 2005
ehrenamtlicher Richter beim Landgericht Berlin. www.wawro-online.de