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WEG-Kompass für kluges Handeln: VDIV bringt neue WEG-Beschlussvorlagensammlung heraus

Immer mehr gesetzliche Vorgaben und eine zunehmende Beschlussdichte stellen Immobilienverwaltungen vor neue Herausforderungen, aber auch Risiken. Der VDIV Deutschland hat daher seine Beschlussmuster grundlegend überarbeitet und aktualisiert sowie viele neue Themen aufgenommen. Alle Beschlüsse werden in einen Kontext eingeordnet und umfassend erläutert.

Vor etwa drei Jahren trat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft. Der VDIV Deutschland e. V. hatte die WEG-Reform über viele Jahre aktiv begleitet und am Gesetzgebungsprozess in sämtlichen Stadien mitgewirkt. Das bisherige Fazit zur Reform fällt sehr positiv aus. Die gesetzlichen Änderungen haben sich in weiten Teilen in der Praxis bewährt. Unverändert geblieben ist, dass für eine Beschlussfassung die Beschlusskompetenz bestehen muss, eingeräumt durch Gesetz oder Vereinbarung (Gemeinschaftsordnung zur Teilungserklärung). Die Beschlussvorlagensammlung soll Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften die Willensbildung in diesem Rahmen erleichtern.

Wichtige neue Beschlussmuster zu Eigentümerversammlung, Sanierung, Kostenverteilung uvm.

Mit der aktualisierten Beschlussvorlagensammlung gibt der VDIV Deutschland eine umfassend überarbeitete Version heraus, die die Themen Verwalterbestellung, Verwalterkompetenzen gemäß § 27 Abs. 2 WEG und Beiratsvorbehalte, Beiratswahl, Teilnahme an der Eigentümerversammlung, Umlauf- und Absenkungsbeschlüsse, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Sonder- und Liquiditätsumlage, Darlehensaufnahme, Erhaltungsmaßnahmen und entsprechende Kostenverteilerschlüssel, bauliche Veränderungen und deren Kosten, Balkonkraftwerke sowie Allgemeines zur Verwaltung und Benutzung (u. a. auch zur Digitalisierung) abdecken.

Zum Thema E-Mobilität liegt eine gesonderte Beschlussvorlagensammlung vor.

Die Beschlussvorlagensammlungen können unter vdiv.de/publikationen abgerufen werden. Für Mitgliedsunternehmen sind sie kostenfrei, Nichtmitglieder können sie kostenpflichtig erwerben. 

Am 4. Dezember 2023 erläutert RA Schulz die Änderungen kompakt im Online-Seminar.