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Vollausstattung bietet Bewohnern und Vermietern mehr Sicherheit

Weihnachtszeit ist die Zeit der Kerzen, des Lichts, der Besinnlichkeit. Doch offen Zündquellen auf Adventskränzen, Holzpyramiden und Weihnachtsbäumen stellen eine potenzielle Gefahr fpr Leib und Leben dar. Ist erst einmal ein Brand ausgebrochen, ist schnelles Handeln gefragt. Eine Vollausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern kann hier Leben retten und Immobilien schützen.

Seit 2022 besteht eine bundesweite Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude. Als letztes ist die Verpflichtung für Bestandsgebäude in Sachsen hinzugekommen. Hier müssen Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2023 nachgerüstet werden. Die Vorgaben in den Landesbauordnungen sind nicht alle identisch. In Berlin und Brandenburg müssen Rauchwarnmelder zum Beispiel zusätzlich in Wohn- und Arbeitszimmern installiert werden, während die Pflicht in den anderen Bundesländern nur für Schlafräume, Kinderzimmer, Gästezimmer und Wohnschlafzimmer gilt sowie für Flure in Wohnungen, die als Flucht- bzw. Rettungswege dienen. Die Bauordnung in Baden-Württemberg gibt außerdem vor, dass Rauchwarnmelder zudem in allen Räumen außerhalb von Wohnungen zu installieren sind, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen sowie in den dazugehörigen Fluchtwegen.

In Anbetracht der Gefahr von Wohnungsbränden und der nachgewiesenen Wirkung von Rauchwarnmeldern – durchschnittlich vier Menschen pro Tag können durch den Einsatz von Rauchwarnmeldern vor gesundheitlichen Schäden oder sogar vor dem Tod geschützt werden, so die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ – empfiehlt sich eine Vollausstattung.

Dafür spricht, dass Zimmer in Mietwohnungen nicht unbedingt wie vorgesehen genutzt werden, sondern beispielsweise aus dem eigentlichen Arbeitszimmer das Kinderzimmer und aus dem Wohnzimmer das Schlafzimmer wird. Solch eine Umnutzung meldet der Bewohner dem Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter meist nicht. Mit der Konsequenz, dass in diesem Szenario in den Schlafräumen keine Rauchwarnmelder installiert wären – eine große Gefahr also für die Bewohner, aber auch für Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter. Letztere sind nämlich laut aller Landesbauordnungen verpflichtet, Rauchwarnmelder fachgerecht zu installieren und betriebsbereit zu halten. Der Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter könnte daher ggf. haftbar gemacht werden.

Und noch ein weiterer Fakt spricht für die Vollausstattung: Laut Analyse der Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes starten nach der Küche im Wohnzimmer die meisten Brände. Außerdem ist bekanntlich in der Weihnachtszeit die Brandgefahr durch offene Kerzen auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen erhöht. Ein Rauchwarnmelder im Wohnzimmer könnte somit Schlimmeres verhindern.

Weitere Informationen zur Rauchwarnmelder-Pflicht erhalten Sie hier.