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Energie-News: Was müssen Hausverwalter 2024 wissen?

Das Jahr 2023 hat in vielerlei Hinsicht die Weichen dafür gestellt, wie klimaneutrale Wärmeversorgung in der Wohnungswirtschaft künftig aussehen wird. Begleitet wurde der Entscheidungsprozess vom Ringen verschiedener Interessensgruppen. Nun hat die Politik aber die Marschrichtung festgelegt. Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das, sich mit neuen Gesetzen, Pflichten und Änderungen frühzeitig auseinanderzusetzen und sich vorzubereiten. Wir informieren Sie in Kürze über einige Neuerungen zum Jahr 2024.

Veränderungen bei Heizkostenabrechnung

Seit Januar 2023 müssen sich Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter hängt vom Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche ab. Es gibt zehn Stufen, angefangen bei einer 100-prozentigen Kostenübernahme durch den Mieter bei einem guten energetischen Standard. (Ausstoß von unter 12 kg pro Jahr/Quadratmeter)

Für Hausverwaltungen, die Dienstleister mit der Erstellung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung beauftragen, übernimmt dieser automatisch die Einstufung des Gebäudes in das Stufenmodell und die Aufteilung der CO2-Kosten. Er hat alle Daten, um die Aufteilung vorzunehmen und in der Heizkostenabrechnung auszuweisen. Die Verordnung ist erstmals mit der Anfang 2024 zu erstellenden Abrechnung umzusetzen.

Gas-Umsatzsteuersatz wird voraussichtlich wieder erhöht

Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung 2022 den Gas-Umsatzsteuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Sonderregelung soll jetzt zum 29. Februar 2024 auslaufen.

Durch diese Maßnahme und die angespannte geopolitische Lage erwarten Experten wieder höhere Gaspreise. Das Finanzministerium verweist darauf, dass die Senkung generell als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei. Die Preise seien schneller gesunken als erwartet, der Energiemarkt habe sich beruhigt.

Wie geht es mit der Energiepreisbremse weiter?

Während die Mehrwertsteuer für Gas früher als ursprünglich geplant wieder erhöht werden soll, steht eine Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme zur Debatte. Ursprünglich sollten die Preisbremsen zum Jahresende 2023 auslaufen, nun sollen die Preise bis zum 31. März 2024 gedeckelt bleiben. Für Gas liegt die Preisbremse bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.

Energieversorgung 2024 optimieren

Haben Sie schon an die Energielieferverträge für 2024 gedacht? Wenn Sie noch abgewartet haben oder Ihre Liegenschaften derzeit zum Grundversorgungstarif beliefert werden, sollten Sie Ihre Konditionen prüfen. Die Preise für Erdgas und Strom sind in den letzten Monaten spürbar gesunken.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich zur Optimierung Ihrer Energiekosten. Schreiben Sie uns an unter: geschaeftskunden@montana-energie.de

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