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Aktualisierung VDIV-Handlungsempfehlung: Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zum 1. Januar 2024 trat das geänderte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Die Handlungsempfehlung verschafft einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Sie enthält eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Umstellungsoptionen, der in diesem Zusammenhang zu fällenden Entscheidungen und der damit einhergehenden Fristen. Ebenfalls sind die Änderungen betreffend mietrechtliche Regelungen (Modernisierung und Beschränkung der Modernisierungsumlage) dargestellt. In der nun vorliegenden erweiterten und aktualisierten Fassung April 2024 wurde die Handlungsempfehlung u.a. um ein Muster für einen Beschlussantrag zu § 71n Abs. 6 GEG – Beibehaltung von Gasetagenheizungen - ergänzt. Außerdem wurden Musteranschreiben an Schornsteinfeger sowie Sondereigentümer zur Einholung der Informationen zu Etagenheizungen gemäß § 71n Abs. 1 und 2 GEG inklusive Fragebogen aufgenommen. (Aktualisierte und erweiterte Fassung April 2024, PDF Datei zum Download 3.764 KB)
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