Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 3.600 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
Der Sanierungsdruck durch neue Auflagen steigt. Was jetzt zu tun ist, um energetische Sanierungen anzustoßen.
Die gesetzlich in Deutschland bis zum Jahr 2045 vorgeschriebene Klimaneutralität des Gebäudebestands wird derzeit durch geplante harte Vorgaben der Bundesregierung und der Europäischen Union für alle Immobilienverwaltungen konkret. Etwa jede zweite der rund zehn Millionen Wohnungen in Eigentümergemeinschaften ist sanierungsbedürftig. Gleichzeitig gaben in einer aktuellen Blitzumfrage des VDIV Deutschland über 90 Prozent der Verwaltungen an, dass die Erhaltungsrücklagen in den von ihnen betreuten Liegenschaften nicht ausreichen und erforderliche Sonderumlagen nicht durchsetzbar sind. Können Fördermittel ein Lösungsansatz sein?
Heizen mit Gas und Öl ist seit dem russischen Krieg gegen die Ukraine erheblich teurer geworden. Zusätzlich werden durch den zukünftigen nationalen und EU-weiten Emissionshandel die Kosten für fossile Heizungen jedes Jahr deutlich steigen. Zu alldem plant das EU-Parlament, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 zunächst die Energie-effizienzklasse E und bis 2033 mindestens D erreichen müssen.
Mit der anstehenden zweiten Novelle des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) möchte die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasser-bereitung gesetzlich verankern und so die Dekarbonisierung des Wärmesektors einleiten. Konkret soll derzeit ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Den Mitte Juni vereinbarten „Leitplanken“ zufolge sollen die Regelungen zur 65-Prozent-EE-Pflicht nach Verabschiedung der Novelle für Bestandsgebäude erst dann gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Damit ist derzeit in Großstädten bis 2026 und in Kleinstädten bis 2028 zu rechnen. Wo noch keine Wärmeplanung vorliegt, sollen demnach auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2024 zunächst weiterhin Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Sieht die Wärmeplanung kein „klimaneutrales Gasnetz“ vor, sollen Gasheizungen nur dann eingebaut werden dürfen, wenn sie zu 65 Prozent mit Biomasse oder nicht leitungsgebundenem Wasserstoff betrieben werden. Dies ist im Bestand in vielen Fällen auch mittelfristig wenig realistisch.
Selbst wenn all diese Regelungen verzögert und abgeschwächt in Kraft treten werden, bleiben die Herausforderungen für Immobilienverwaltungen enorm. Fördermittel können nur ein kleiner Teil der Lösung sein, sollten aber bekannt gemacht und eingesetzt werden. Wie sollten Immobilienverwaltungen vorgehen?
Wie künftig gefördert werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Derzeit gilt: Erreicht ein Gebäude einen Effizienzhausstandard, gewährt die KfW besonders günstige Darlehenszinsen – ab 0,6 Prozent p. a. – und zusätzlich Tilgungszuschüsse, bis maximal 45 Prozent bei Erreichen des höchsten Effizienzstandards. Mit bis zu 35 Prozent bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch. Zusätzlich gibt es manchmal Landesmittel.
Eine Ersteinschätzung der wichtigsten Effizienzmaßnahmen erstellen die Verbraucherzentralen oder der „Sanierungskonfigurator“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kostengünstig. Sinnvoll ist es jedoch, frühzeitig einen bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Energieeffizienz-berater einzuschalten, der die erforderlichen Berechnungen durchführt, die Umsetzung begleitet, später zwingend alle Bestätigungen ausfüllen muss und dessen Kosten zu 50 Prozent gefördert werden.
Der Energieberater hilft auch bei der gemeinsamen Entscheidung, ob eher die Umsetzung von Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung oder der Heizungstausch sinnvoller ist oder die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Je schlechter die Ausgangslage eines Gebäudes ist und je höher der erreichte Effizienzhausstan-dard, desto höher fällt auch die Förderung aus.
Angesichts der Unsicherheit, wie energetische Auflagen und die Förderlandschaft speziell für Eigentümergemeinschaften künftig aussehen und wie sich Baukosten sowie die Engpässe bei Material und Fachpersonal entwickeln, fällt es schwer, Entscheidungen zu treffen. Bestandsaufnahmen, Sanierungsziele und Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft sollten dennoch zügig vorbereitet werden.
Wie man die Dringlichkeit von Maßnahmen angesichts des Klimawandels einschätzt und ob alle Maßnahmen wirtschaftlich oder ökologisch wirklich sinnvoll sind, ist vor dem Hintergrund der gesetzlich festgelegten Klimaneutralität bis 2045, nüchtern betrachtet, vermutlich weniger relevant. Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften sollten jedenfalls jetzt handeln und gemeinsam die für ihre Immobilie effizientesten Lösungen finden.
Dr. Burkhard Touché ist Abteilungsdirektor Vertrieb bei der KfW Bankengruppe.