18.04.2023 Ausgabe: 3/23

Wie soll das gehen?

Nachgefragt bei Partnerunternehmen des VDIV Deutschland: zur Umsetzbarkeit der aktuellen energetischen Vorgaben

Die Taktung, mit der neue energetische Vorgaben zu neuen Gesetzen werden, nimmt zu. Und damit kommen auf Eigentümer von Bestandsgebäuden immmer neue Aufgaben zu, die meist mit relativ knapper Fristsetzung zu lösen und zu finanzieren sind. Wie lassen sich die aktuellen energetischen Vorgaben im Gebäudebestand umsetzen - von hydraulischem Abgleich über den Pflichtanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Betrieb von Heizungsanlagen bis hin zum derzeit diskutierten Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen?

Buderus: schrittweise Hybridisierung 

Fokussiert auf die Frage, wie sich die aktuellen energetischen Vorgaben im Gebäudebestand umsetzen lassen, stehen produktseitig aktuell die Wärmepumpentechnologie und Wärmepumpen-Hybridsysteme im Vordergrund. Des Weiteren wird es um die Optimierung von Heizungen, die Prüfung ihres Betriebs und die schrittweise Stilllegung von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern gehen. All diese Maßnahmen und Vorgaben haben das Ziel, Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.

Ob eine Wärmepumpe auch im Bestand eingesetzt werden kann und soll, muss im Einzelfall individuell betrachtet werden, denn dabei spielen vielfältige Faktoren eine Rolle, und natürlich müssen auch private und soziale Aspekte, die Fördersituation sowie die Verfügbarkeit von Handwerkern in die Überlegung miteinbezogen werden.

Viele bestehende Heizsysteme lassen sich auch modernisieren: Indem ein Wärmepumpen-Ergänzungspaket mit allen erforderlichen Komponenten installiert wird, entsteht ein Wärmepumpen-Hybridsystem. Das alte Heizsystem wird so zukunftssicher und in Teilen förderfähig. Es wird auch der EE65-Forderung gerecht, nach der nach einer Heizungsmodernisierung
regenerative Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent haben müssen.

Bedarfsgerechte Sanierungsstrategien entwickeln

Einer der wesentlichen Vorteile solcher Hybridsysteme ist, dass die Wärmepumpe je nach Sanierungsfortschritt eines Gebäudes einen wachsenden Anteil der Wärme- und Warmwasserbereitung übernehmen kann. Wird das Gebäude besser gedämmt und abgedichtet, sinkt der Wärmebedarf, während der Wärmepumpenanteil entsprechend steigt, bis im Idealfall der auf fossilem Brennstoff basierende Kessel nicht mehr benötigt wird. Möglich macht das eine zeitlich optimal geplante und auf die jeweilige finanzielle Situation abgestimmte Sanierungsstrategie.

In vielen Fällen dürfte die Hybridisierung im Bestand insofern der geeignete Weg zur Umsetzung energetischer Vorgaben sein, weil sich hier die Vorteile unterschiedlicher Wärmeerzeuger mit der Möglichkeit verbinden, die Gebäudesanierung zeitlich an das verfügbare Budget sowie die Lebensplanung und -situation der Nutzer und Eigentümer anzupassen.

Der Druck wird steigen.

Der Austausch alter, fossiler Heizungsanlagen im Bestand ist zur Erreichung der Klimaneutralität unumgänglich. Entsprechend werden die gesetzlichen Auflagen dazu künftig noch schärfer werden, sodass letztlich sogar der Schornsteinfeger einer alten Anlage die Betriebserlaubnis entziehen können wird. Es wird darauf ankommen, hier keine sozialen Härten entstehen zu lassen. Buderus als Systemanbieter hält schon jetzt ein breites Portfolio an Lösungen für Heizungsanlagen bereit, die den Weg zur Klimaneutralität ebnen. An der technischen Weiterentwicklung wird dennoch intensiv gearbeitet – und dabei werden auch neue Wege beschritten.

Bei all dem wird es auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit ankommen. Der gesamte Prozess des Austauschs einer Heizungsanlage – von den ersten Überlegungen bis zur Umsetzung und Inbetriebnahme – dauert. Wenn sich währenddessen die Gesetzeslage und/oder die Modalitäten der Förderung ändern, wird das selbst sanierungswillige Eigentümer verunsichern und eher dazu bringen, noch abzuwarten. Wichtig wäre es aber, möglichst schnell möglichst viele Heizungen zu erneuern.

EnBW: Herausforderungen vorausschauend angehen

Hydraulischer Abgleich, 65-Prozent-Pflichtanteil erneuerbarer Energien, Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen und vieles mehr – wenn der Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in seiner aktuellen Form verabschiedet wird, kommen zahlreiche Herausforderungen auf die Wohnungswirtschaft zu. Vor allem WEG-Verwaltungen müssen sich dabei auf vier zentrale neue Anforderungen vorbereiten, die es im Einklang mit der Eigentümerschaft betreuter Immobilien umzusetzen gilt.

Proaktive Planung der Maßnahmen

Damit die eigenen personellen Ressourcen nicht zum Engpass werden und um Handwerkspartnern zugleich eine konstante Auslastung zu gewähren, müssen Maßnahmen künftig noch gezielter und vor allem über mehrere Jahre geplant werden. Hier kann es helfen, mit Handwerkspartnern nicht nur über Einzelaufträge zu sprechen, sondern gleich alle Maßnahmen zu platzieren, die im Jahresverlauf angedacht sind, wobei die rechtlichen Anforderungen an die Auftragsvergabe weiterhin zu berücksichtigen sind.

Digitalisierung von Daten und Workflows

Ganz gleich, ob es die Übersicht des verwalteten Gebäudebestands ist oder die rechtskonforme Dokumentation neuer Photovoltaik- bzw. Heizungsanlagen – es gibt verschiedene Software-Lösungen, die dazu beitragen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und zugleich Erfahrungen aus der Vergangenheit abzubilden. Wer beispielsweise eine
Dachsanierung beauftragt, sollte im selbem Zug die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit beauftragen, um die Gerüststandzeit zu optimieren und die Verfügbarkeit von Material sowie Installateuren zu sichern. Durch Digitalisierung und Hinterlegung der relevanten Daten besteht dann auch ein strukturierter Überblick über alle anstehenden Sanierungsmaßnahmen.

Weiterbildung und Umgang mit neuen Gegebenheiten

Ob nun durch Selbststudium oder die Nutzung von Schulungsangeboten – die Qualifizierung der Mitarbeiter wird ein zunehmend wichtiges Differenzierungsmerkmal am Markt sein. Einen Vorteil haben hier größere Verwaltungen, die unterschiedliche Kompetenzprofile ausprägen können. Besonders für kleinere Unternehmen gewinnt daher die Zusammenarbeit mit seriösen Partnern an Bedeutung.

Dialog mit den Eigentümern

Obwohl sich Verwaltungen aktiv um die Einhaltung der Gesetzte bemühen, haben bei größeren Sanierungsmaßnahmen die Mitglieder der jeweiligen Eigentümergemeinschaft das letzte Wort. Hier werden Verwaltungen künftig noch stärker gefordert sein, die Eigentümer frühzeitig an die Hand zu nehmen und Überzeugungsarbeit zu leisten. Ein wesentlicher Aspekt sind hier die Verwaltungsbeiräte, die es gut zu informieren und mit praxisrelevantem Hintergrundwissen zu versorgen gilt. Um Verwaltungen bei diesen Herausforderungen zu unterstützen arbeitet EnBW mit Partnern zusammen, entwickelt geeignete Angebote, die einen besseren Überblick über die Gebäudetechnik im Bestand ermöglichen oder auch bei anstehenden Sanierungen nahe liegende Maßnahmen gleich mit umzusetzen, etwa die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder die Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage – frei nach dem Motto: Energiewende einfach machen.

Conreder, Dr. Alexander

Leitung Wohnungswirtschaft EnBW Energie Baden-Württemberg AG