08.12.2023 Ausgabe: vdivDIGITAL 2023/2

Wenn der Medienberater dreimal klingelt

Was kommt nach dem Fall des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse auf Wohnungsnutzer zu?

Bisher konnten Hauseigentümer die Kos­ten für gemeinschaftliche Kabelanschlüsse zum TV-Empfang mit den Betriebskosten auf Wohnungsnutzer umlegen – unabhän­gig davon, ob der Anschluss tatsächlich genutzt wurde. Das ändert die Novelle des Telekommu-nikationsgesetzes, und zwar für alle Hausnetze, die schon vor dem 1. Dezember 2021 bestanden. Ab 1. Juli 2024 dürfen diese Kosten nicht mehr als Betriebskosten auf die einzelnen Nutzer umge­legt werden. In der Folge wird der Kabelanschluss in vielen Wohnhäusern ab diesem Zeitpunkt ein­fach nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorteil: Wohnungsnutzer können dann frei wählen, wie oder über welchen Anbieter sie künftig ihr TV-Programm beziehen. Viele haben das bisher schon über Kombi-Angebote für Telefonie, Internet und TV getan – und mussten so für den TV-Empfang doppelt zahlen.

Freie Wahl des Anbieters

Diese neue Wahlfreiheit, die u. a. den Wettbewerb stärken soll, stößt bei den Anbietern nicht unbedingt auf Wohlwollen. Die bisherige Regelung stammt noch aus Zeiten, als es gerade mal drei bis fünf analoge TV-Pro­gramme gab, wogegen mit Kabelan­schluss bis zu 30 empfangbar waren. Heute ist Fernsehempfang kom­plett digital und auch über neue Verbreitungswege möglich, z. B. übers Internet. Auf den gewohnten Kabelanschluss ist kaum noch jemand ange­wiesen, und so mehren sich die Warnungen vor deutlich höheren Kosten für Einzelverträge, dem endgültigen Aus für den Fernsehempfang oder gar, dass es strafbar sei, den bestehenden – weil vom Vermieter ungekündigten oder nicht gesperrten – Kabelanschluss weiter zu nutzen. Oft geschieht dies telefonisch oder direkt an der Wohnungstür: Medien­berater, die sich meist als Vertreter etablierter Kabel­anbieter ausgeben, stellen den baldigen Anschluss des Hauses ans Glasfasernetz in Aussicht und dass es doch besser sei, zu den ersten zu gehören, die das neue, viel bessere Angebot nutzen können, am besten über einen natürlich ganz unverbindlichen Vorvertrag für den Ein­zelkabelanschluss –„unterschreiben Sie hier!“.

Was ist zu tun?

Wohnungsnutzern ist zu raten, solche Hausbesuche abzu­wimmeln und sich weder von der Androhung des TV-Aus­falls noch der exorbitant höheren Kosten zur Unterschrift drängen zu lassen. Nach Einschätzung der Verbraucher­zentrale wird sich der Kabelanschluss per Einzelvertrag um lediglich zwei bis drei Euro monatlich verteuern. Zudem gibt es mehrere Alternativen zum bisherigen Kabelanschluss:

  • Antenne: DVB-T2 HD ermöglicht den Empfang von bis zu 40 Sendern über Dach- oder Zimmerantenne in HDTV. Ist der Fernseher oder Receiver internet-fähig, sind es noch mehr.
  • Internet: Klassisches IPTV ist bei einigen Anbietern von VDSL-Anschlüssen, also für Internet und Fest-netztelefonie, als Kombination zubuchbar.
  • Streaming: Diese Form des IPTV erfordert einen Breitbandinternetanschluss. Der Empfang erfolgt über Smart-TV per App oder bei älteren Geräten mit HDMI-Stick.
  • Satellit: Die Installation einer eigenen Satellitenschüs­sel ist nicht überall erlaubt, bietet aber die größte Vielfalt an unverschlüsselten Programmen.

 

Körner, Andrea

Redaktion