26.05.2023 Ausgabe: 4/23

Nachhaltige Immobilien sind die Zukunft

Wie Modernisierung und Digitalisierung des Immobilienbestandes gelingen.

Die Immobilie der Zukunft muss nachhaltig, klimaneutral und digital sein. Das Ziel der Bun­desregierung und der Europäischen Union (EU): ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045. Auch in Deutschland treibt der Gesetzgeber Nachhaltig­keit in der Immobilienbranche mit konkreten Gesetzen und Verordnungen voran. Dazu gehören unter anderem die 2021 novellierte Heizkostenverordnung (HKVO), das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) oder die Photovoltaikpflicht, die bereits in einigen Bundes­ländern eingeführt wurde. EU-Taxonomie und ESG-Ansatz steigern zusätzlich die Bedeutung von Nachhaltigkeit im Immobiliensektor. Mit dem ESG-Scoring bewerten Rating-Agenturen Unternehmen und Projekte unter Be­rücksichtigung diverser Kriterien aus den Bereichen En-vironmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung), kurz: ESG. Das ESG-Scoring kann den Wert einer Immobilie beeinflussen. Dadurch wird die Nachhaltigkeit für den Immobiliensektor auch zum betriebswirtschaftlichen Faktor.

Digitalisierung fördert Transparenz.

Seit dem Beschluss der novellierten Heizkostenverordnung ist der Grundstein für die flächendeckende Digitalisierung von Mietimmobilien gelegt. Mit ihrer Neufassung werden die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU in deutsches Recht umgesetzt. So wird der Energieverbrauch transparent und Immobilienbetreiber und Bewohner werden dabei unterstützt, ihren Verbrauch anzupassen und neben Energie auch Kosten zu sparen. Damit Eigen­tümer und Vermieter den Mietern die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können, müssen sie die Messausstattung ihrer Immobilien umfassend digita­lisieren. Die in der HKVO geforderte Transparenz, macht sich auch beim Thema ESG bezahlt: Bei ESG-Reportings wird die Nachhaltigkeit von Gebäuden auch anhand des Energieverbrauches ermittelt. Dafür muss der Energiever­brauch eines Gebäudes inklusive einer Übersicht über den gesamten Wärme-, Wasser-, Gas- und Stromverbrauch vorliegen. Daraus werden die Daten zur Bewertung der Energieeffizienz sowie zu den an den Endenergieverbrauch gekoppelten CO2-Emissionen des Gebäudes abgeleitet. Die ermittelten CO2-Kosten sind zudem gemäß Kohlendioxid-kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) seit Jahresbeginn auf Vermieter und Mieter aufzuteilen.

Mit Elektromobilität und Photovoltaik zur nachhaltigen Immbobilie

Das GEIG bildet die rechtliche Grundlage, um eine Immo­bilie mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge auszustatten, aufzuwerten und nachhaltiger zu gestalten. Eine weitere Komponente ist die Nutzung erneuerbarer Energien: De­zentrale Energieerzeugung unmittelbar beim Verbraucher ist hinsichtlich der Einstufung als nachhaltige Immobilie wichtig. Besonders Mieterstrommodelle bieten Mehrwerte für Vermieter. Dabei wird mithilfe von Photovoltaikanla-gen grüner Strom auf dem Dach erzeugt und von den Bewohnern verbraucht. So können Vermieter und Ver­walter die ESG-Ziele im Zusammenhang mit den Themen Elektromobilität und erneuerbare Energien erfüllen und neue Erlöse erzielen.

Wierichs, Jens

Leiter Produkt- und ­Projektmanagement bei Minol
www.minol.de/connect