01.04.2023 Ausgabe: vdivDIGITAL 2023/1

Energieverbräuche ressourcenschonend verwalten

Wie digitale Lösungen zum Klimaschutz und zur Entlastung der Immobilienverwaltung beitragen können

Im Dezember 2021 trat die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft, Bewohner von Gebäuden mit fernablesbarer Messtechnik sind seit Januar 2022 monatlich über ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch zu informieren. Das Regelwerk soll die Transparenz erhöhen und für ein sparsameres Verbrauchsverhalten sensibilisieren. Dass das nötig ist, zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der ista SE kurz nach Inkrafttreten der neuen HeizkostenV. Demnach kannte im Februar 2022 nur knapp jeder vierte Deutsche seinen Heiz- und Warmwasserverbrauch. Dabei liegt in genau diesem Wissen ein enormer Hebel für mehr Energieeffizienz.

Fragezeichen bei der Umsetzung

Mit der konkreten Umsetzung sind jedoch viele praktische Fragestellungen verknüpft, die vor allem Immobilienverwalter umtreiben – zuvorderst diese: Wie lassen sich Verbrauchsdaten gemäß HeizkostenV aufwandsarm verarbeiten und den Adressaten übermitteln? Die erwähnte Umfrage ergab, dass ein überwiegender Teil der Mieterinnen und Mieter die monatliche Verbrauchsinformation digital erhalten möchte, 46 Prozent per E-Mail und 34 Prozent per Online-Portal oder App. Die ebenfalls mögliche Verbrauchsinformation per Briefpost auf Papier möchten 20 Prozent in Anspruch nehmen – und nur noch acht Prozent, wenn sie selbst auch die zusätzlichen Kosten dafür tragen müssten.

Allein bei der Vorstellung, einmal im Monat Unmengen von zusätzlichem Papier zu bedrucken, zu frankieren und zu versenden, stellen sich bei Verwaltern die Nackenhaare auf. Hinzu kommen einige Unsicherheiten: Der Gesetzgeber hat in der HeizkostenV eine Formulierung gewählt, die Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, die Verbrauchsinformation monatlich jedem postalisch zuzustellen, der sich nicht für einen digitalen Kanal entscheidet. Andernfalls haben die jeweiligen Adressaten das Recht, bei der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten den auf sie entfallenden Anteil um drei Prozent zu kürzen. Dieses Risiko wollen Vermieter verständlicherweise nicht tragen, was hohe Kosten für den monatlichen Versand der Informationen nach sich zieht – auch, weil die digitale Zustellung in Deutschland aus verschiedenen Gründen kein Selbstläufer ist.

Weitere Unwägbarkeiten ergeben sich bei der Umlage der Kosten des Briefversands. Nach aktueller Ansicht können die Kosten auf alle Mieter umgelegt werden – obwohl ein Verursacherprinzip weitaus fairer wäre und gemäß Umfrageergebnis auch mehr Menschen zur digitalen und damit nachhaltigeren Alternative bewegen würde. Die Umlage nach Verursachungsprinzip ist dem Betriebskostenrecht jedoch im Grundsatz fremd. Klarstellende Entscheidungen zu dieser Thematik werden Gerichte treffen (müssen). Bis dahin wird die eigenverantwortliche Entscheidung von Eigentümern bzw. Verwaltern maßgeblich sein, ob und wenn ja, wie die Umlage dieser Kosten konkret erfolgen soll. An einer entsprechenden Lösung, um auf Kundenwunsch die Briefkosten auch verursachungsgerecht umzulegen, wird aktuell gearbeitet.

Lösungen am Bedarf orientieren

Fakt ist: Die digitale Verbrauchsinformation ist das Mittel der Wahl – für Mietende und Verwaltungen. Welche Lösung für das jeweilige Verwaltungsunternehmen die beste ist, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Akuter, aber nicht zwingend aufwandsreicher Handlungsbedarf besteht dort, wo bislang noch keine digitalen Lösungen im Einsatz sind. Bewährt haben sich umfassende Lösungen mit dem Charakter eines Rundum-Sorglos-Pakets wie z. B. EcoTrend comfort von ista. Dieser Service versorgt die Bewohner monatlich mit Informationen über den Verbrauch von Wärme und Warmwasser, mit Vergleichswerten eines Durchschnittsnutzers sowie Kostentrends. Dazu müssen die Eigentümer bzw. deren Vertreter lediglich die Daten der Bewohner im ista-Webportal oder per Datenaustausch mitteilen. Das geschieht natürlich unter Gewährleistung der strengen Anforderungen des Datenschutzes. Den Registrierungsprozess und die damit einhergehende Kommunikation mit den Nutzern übernimmt der Messdienstleister. Der Auftraggeber kann den Status des Vorgangs jederzeit im Webportal verfolgen. Nicht registrierte Nutzer erhalten die monatliche Information mit dem Zusatzservice Briefversand automatisch per Post. Zudem umfasst diese Lösung eine ServiceHotline für die Bewohner.

Auch für WEG-Verwalter bedeutet eine solch umfassende Lösung enorme Erleichterung. Sie versetzt Wohnungseigentümer bei überschaubarem Aufwand in die Lage, die Verbrauchsinformationen monatlich zu erhalten und der Mitteilungspflicht gegenüber den Bewohnern nachzukommen. Sind bereits andere Anwendungen im Einsatz, kommt es auf entsprechende Schnittstellen an. Mittels solcher APIs können Verbrauchsinformationen je Wohn- oder Nutzeinheit für bestehende Kommunikationslösungen bereitgestellt werden. Die Weiterverarbeitung und Visualisierung erfolgen dann gemäß HeizkostenV im bestehenden System.

Wandenelis, Vanessa

Senior Strategy Consultant bei ista SE

Maas, Felix

Produktmanager bei ista SE