08.12.2023 Ausgabe: 8/23

Denkmalimmobilien

Wie sich mit der Investition in den Erhalt historischer Gebäude Steuern sparen lassen

Historische Bauten faszinieren, sind aber meist auch recht sanierungsbedürftig. Tatsächlich können der Erwerb und die Sanierung von Denkmalimmobilien zu effektiven Steuer­ersparnissen führen – gewusst, wie.

Besonderheiten von Denkmalimmobilien

Bei Denkmalimmobilien handelt es sich um Gebäude mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Relevanz, die unter Denkmalschutz stehen. Das bedeutet, dass für diese Immobilien besondere Vorschriften gelten, was ihre Veränderung und Erhaltung angeht. Sie können solche Vorhaben komplex und zeitaufwändig gestalten, denn es erfordert oft spezialisierte Handwerker und zeittypische Materialien, die heute nicht mehr ohne Weiteres verfügbar sind. Zudem können Denkmalschutzvorschriften das Ausmaß der geplanten Renovierung und Modernisierung deutlich begrenzen.

Vor der Investition in eine Denkmalimmobilie sollte man sich also umfassend über die spezifischen Gegebenheiten und potenziellen Hürden informieren. Dazu gehört es, die Kosten für notwendige Sanierungen genau zu kalkulieren und dabei vor allem die für das jeweilige Objekt geltenden Auflagen im Blick zu haben. Auch die künftigen Kosten für den Unterhalt eines solchen Objekts können durchaus höher ausfallen als für zeitgenössische Bauten – die Anforderungen des Denkmalschutzes spielen hierbei eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Langfristige Vorteile

Die gute Nachricht: Auf lange Sicht weisen histori­sche Gebäude oft eine sta­bile oder sogar steigende Wertentwicklung auf. Das liegt an ihrer Seltenheit und dem besonderen Charme, der natürlich auch auf den Wohnwert einzahlt, respek­tive den Mietpreis und den Wiederverkaufswert.

Steuern sparen durch kluge Investition

Was denkmalgeschützte Immobilien als Investment interessant macht, ist allerdings nicht allein die Faszination des Besonderen, sondern auch die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Relevant dafür sind zwei steuerrechtliche Regelungen:

  1. Die sogenannte Denkmal-AfA sieht vor, dass Eigen-
    tümer die Kosten für die Sanierung einer solchen Immobilie von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen können – bei richtiger Anwendung bis zu 100 Prozent dieser Ausgaben.
  2. Die lineare Abschreibung sorgt dafür, dass der Abschreibungsbetrag nicht Jahr für Jahr geringer ausfällt, sondern konstant bleibt und der Steuervor­teil so über mehrere Jahre gleich bleibt.

Darüber hinaus unterstützt die Kreditanstalt für Wieder­aufbau (KfW) Eigentümer von Denkmalimmobilien mit speziellen Förderprogrammen, die zinsgünstige Darlehen umfassen.

Fazit

Die Investition in eine Denkmalimmobilie kann sich als Glücksgriff erweisen, mit dem man nicht nur von steuer­lichen Vorteilen profitiert, sondern auch von der Erhaltung eines historischen Gebäudes, dessen Wert auf lange Sicht steigen wird. Die Entscheidung für eine solche Investition will allerdings wohlüberlegt sein, und es ist zu empfehlen, sich im Vorfeld eingehend beraten zu lassen.

Keller, Marcel

Marcel Keller GmbH & Co. KG

www.marcelkeller.com