21.07.2023 Ausgabe: 5/23

Gegen den Kamineffekt

Die Energiesparklappe im Aufzugschacht senkt Kosten und CO2-Ausstoß.

Wer hätte das gedacht? Geht es um Energie­einsparung in Gebäuden, sollte man das Augenmerk auch auf den Aufzugschacht richten. Für ihn schreiben die Landesbau-ordnungen eine Öffnung zur Rauchableitung vor, die sich im Aufzugschachtkopf oder im Triebwerkraum, oben über dem Aufzugschacht befinden kann. Nach DIN EN 81-20 muss dieser sowie der Triebwerkraum und der Fahrkorb angemessen belüftet werden. Dabei ist die Einhaltung einer Temperatur im Fahrschacht von 5 °C bis 40 °C nach Möglichkeit zu gewährleisten. Die Öffnung zur Rauch­ableitung muss einen freien Querschnitt von mindestens 2,5 Prozent der Fahrschachtgrundfläche, mindestens aber 0,10 qm haben. Sie darf aber einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeig­neten Stelle aus bedient werden kann. Fehlt dieser Abschluss, entweicht durch den Kamineffekt jede Menge Energie.

Die Energiebilanz deutlich verbessern

Einer aktuellen Umfrage zufolge verfügen deutschland­weit schätzungsweise lediglich 25 Prozent aller Aufzug­anlagen über eine solche Schachtentrauchungsanlage. Rund 610.000 Aufzuganlagen ohne Entrauchungssyste-me könnten durch Nachrüstung der Energiesparklappen den CO2-Ausstoß von Gebäuden um fast zwei Millionen Tonnen pro Jahr reduzieren und deren Energiebilanz deutlich verbessern. Studien des Zentralverbandes Elek­trotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) sowie der Austrian Energy Agency (AEA) belegen, dass Energiesparklappen in Aufzügen durchschnittlich 15.000 kWh Energieeinsparung pro Gebäude und Jahr ermög­lichen. Einer Beispielrechnung für eine Aufzuganlage mit fünf Haltestellen zufolge, können so pro Jahr bis zu 2.062 Euro Energiekosten eingespart und der CO2-Ausstoß um etwa drei Tonnen verringert werden.

Geringinvestive Maßnahme mit Aha-Effekt

Eine solche Lösung bietet die UNS GmbH als bundesweit tätiger Anbieter von Schachtentrauchungs- und Notrufsys­temen für Aufzuganlagen an. Sie regelt Entrauchung und Belüftung über eine Jalousieklappe im Aufzugschachtkopf oder mithilfe einer Dachhaube. Die Klappe ist grundsätzlich dauerhaft geschlossen und verhindert so ungewollte Wär­meverluste. Im Brandfall oder bei erforderlicher Lüftung – z. B. wegen hoher Temperaturen im Schacht – wird die Jalousieklappe automatisch geöffnet. So kann auch dem selbsttätigen Abschalten von Aufzügen bei Temperaturen über 40 °C, wie es DIN EN 81-20 vorsieht, vorgebeugt werden. Das Entrauchungssystem ist sowohl in Neubau­ten als auch im Bestand universell einsetzbar und leicht nachzurüsten.

Für Immobilieneigentümer, Aufzugbetreiber und Unternehmen beträgt die Investitionssumme für ein Entrauchungssystem bei einem Aufzug mit fünf Hal­testellen inklusive Montage 4.400 Euro zzgl. MwSt. Mit der jährlichen Ersparnis von 2.062 Euro amorti­siert sich diese Investition bereits nach etwas mehr als zwei Jahren. Wird das Entrauchungssystem ge­mietet, ergeben sich über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren Mietkosten in Höhe von 9.000 Euro. Mit der jährlichen Kosteneinsparung in Höhe von 2.062 Euro ist so nach zehn Jahren ein positives Ergebnis von 11.620 Euro ohne eigenen Kapitaleinsatz zu erzielen.

Reichl, Alexandra

Geschäftsführerin UNS GmbH