18.04.2023 Ausgabe: 3/23

Die EU-Gebäuderichtlinie

Der Ausschuss des EU-Parlaments legt ambitionierte Pläne für Gebäudesanierung vor.

Mit dem Europäischen Green Deal hat sich die EU das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Nach den Plänen der Europäischen Kommission zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive EPBD) und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments sollen die Anforderungen an den Sanierungszustand sämtlicher Gebäude in der EU deutlich verschärft werden, Neubauten ab 2028 den Standard Null-Emissions-Gebäude erfüllen und alle Bestandgebäude bis 2033 mindestens Effizienzklasse D erreichen.

Mindeststandards bei Bestandsgebäuden und Energieeffizienzausweis

Bei Bestandsgebäuden plädiert der Ausschuss für eine schrittweise Einführung energetischer Mindeststandards (Minimum Energy Performance Standards, MEPS). Wohgebäude sollen bis 2030 mindestens Effizienzklasse E und bis 2033 mindestens Effizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und Immobilien der öffentlichen Hand müssen deutlich früher auf diesen Stand gebracht werden, nämlich bis 2027 beziehungsweise 2030. Grundlage soll ein in allen EU-Staaten geltendes einheitliches System der Effizienzklassen A bis G sein. Ein harmonisierter Energieeffizienzausweis soll bis 31. Dezember 2025 eingeführt werden.

Solarpflicht auf Gebäudedächern

Auch in puncto Solarpflicht macht der Ausschuss ambitionierte Vorschläge: Die Mitgliedstaaten sollen die Installation von Solaranlagen gewährleisten, „sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktional machbar ist“. Diese Pflicht soll für alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude ab Inkrafttreten der EPBD-Revision gelten. Bestehende öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude sollen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet werden. Für alle neuen Wohngebäude und überdachten Parkplätze soll die Solarpflicht zum 31. Dezember 2028 greifen und für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, zum 31. Dezember 2032.

Der Parlamentsausschuss plädiert damit für deutlich schärfere Regeln als die EU-Kommission und der Ministerrat. Die Kommission sah für Bestandsgebäude jeweils eine niedrigere Effizienzklasse für den gleichen Zeitraum vor. Der EU-Energierat hatte sich in seiner Position im Oktober 2022 dafür ausgesprochen, Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von bestehenden Wohngebäuden – also eine maximale Primärenergiemenge, die Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen dürfen – festzulegen. Grundlage dafür sollte ein nationaler Pfad sein, der auf das Nullemissionsziel für 2050 ausgerichtet ist.

Nächste Schritte

Das EU-Parlament hat Mitte März mit großer Mehrheit für die Ausschuss-Vorschläge gestimmt.  Im Anschluss müssen Parlament und Rat eine Einigung über die endgültige Form der EU-Gebäuderichtlinie erzielen. Die EU-Kommission ist dabei als Vermittlerin beteiligt. Der endgültige Text muss anschließend von Rat und Parlament förmlich angenommen werden, sodass Ende des dritten Quartals 2023 mit der endgültigen Fassung gerechnet wird.

Bei der EPBD handelt es sich um eine rahmengebende Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Spielräume und Fristen bei der Umsetzung in nationales Recht lässt. Die deutsche Bundesregierung ist schon kräftig dabei, die europäischen Vorgaben in voller Schärfe im Gebäudeenergiegesetz umzusetzen.

Albrecht-Metzger, Babette

Rechtsanwältin, Referentin Recht des VDIV Deutschland