Pressemitteilung

Meinungs- und Handlungsfreiheit von Wohnungseigentümergemeinschaften stärken

- VDIV Deutschland bekräftigt die Wichtigkeit einer zusätzlichen virtuellen Versammlungsoption vor der ersten Lesung im Bundestag. Der Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Eigentümerversammlungen ist ein entscheidender Schritt in Richtung zeitgemäßer Strukturen für Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen. Die neue Option bringt viele Vorteile für Gemeinschaften und Verwaltungen, treibt die Digitalisierung voran und hilft, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Einziger Kritikpunkt am Gesetzentwurf ist das hohe Quorum von 75 Prozent Zustimmung. Eine einfache Mehrheit wie an anderen Stellen des Wohnungseigentumsrechts sollte ausreichend sein.

Vorgesehen ist, dass Wohnungseigentümer mit mindestens 75 Prozent abgegebener Stimmen beschließen dürfen, dass eine Eigentümerversammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung rein virtuell abgehalten werden kann (§ 23 II a WEG-E). Der VDIV sieht in diesem Gesetzentwurf einen längst überfälligen Schritt, um Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähig für die Zukunft zu machen und dem Fachkräftemangel in Immobilienverwaltungen zu begegnen. Zugleich bietet sich die Möglichkeit, die Anzahl der Eigentümer in der Versammlung zu erhöhen, da vielfach bisher nur eine geringe Anzahl der Stimmberechtigten an Präsenzversammlungen teilnahm. Vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen und erhöhter Kosten am Gemeinschaftseigentum bedarf es umfassender Informationen und Teilhabe. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie zeigen, dass Beschlüsse in virtuellen Versammlungen auf eine breitere Basis gestellt werden und beschlossene Maßnahmen auf höhere Akzeptanz stoßen. Zugleich wird dem Anliegen Rechnung getragen, schneller zu Abstimmungen zu gelangen, um beispielsweise entsprechend zeitlich befristete Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Längere Anfahrtswege entfallen, Zeit und Kosten können optimiert werden.

Eigentümer bleiben auch in Zukunft handlungsfähig

Das Erhalten und Sanieren von Wohnungseigentum ist eine wachsende Herausforderung: höhere gesetzliche Vorgaben an Klimaschutz und Energieeffizienz bei steigenden Kosten in der Umsetzung, knapperen Bindungsfristen von Handwerks-Angeboten und abnehmender Verfügbarkeit von Fördermitteln. „Gemeinschaften werden sich in der Zukunft öfter als bisher austauschen und abstimmen müssen. Vielfach kann hier ein weiteres Abstimmungstool helfen, welches hilft Kosten zu senken und schnelle unterjährige Beschlüsse zulässt. Die rein virtuelle Versammlung ist dafür das richtige Instrument und ergänzt bisherige Versammlungsformen, schafft diese aber nicht ab“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Neben der Präsenz- und der hybriden Versammlung wäre die virtuelle Eigentümerversammlung eine weitere Versammlungsform. Dabei bleibt es jeder Eigentümergemeinschaft überlassen, welche Form der Zusammenkunft sie wählt. Viele Eigentümergruppen, die derzeit der Präsenzversammlung fernbleiben, könnten daran partizipieren: mobilitätseingeschränkte Personen, Alleinerziehende oder Besitzer von vermieteten Wohnungen und Ferienunterkünften.

Die wenigen noch nicht affinen Internetnutzer werden dabei nicht in ihren Rechten beschnitten. Vielmehr bleiben Informationspflicht und Vollmachtausübung – wie bisher auch – weiterhin erhalten. Zudem besteht die komfortable Möglichkeit, gemeinsam mit einem anderen Eigentümer virtuell präsent zu sein, wie es der Gesetzentwurf vorsieht – eine neue und richtige Option.

Fachkräftemangel begegnen – einfachen Mehrheitsbeschluss einführen

In den Verwaltungen fehlt mehr und mehr Fachpersonal. Eigentümerversammlungen am Wochenende oder am Abend abzuhalten, ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem ändert sich die Arbeitswelt und die Work-Life-Balance der Beschäftigten rückt immer weiter in den Fokus. Eine fatale Entwicklung setzt ein: Verwaltungen kündigen zunehmend Eigentümergemeinschaften und nehmen keine neuen Aufträge mehr an. „Eine Folge davon ist, dass bereits heute etliche Gemeinschaften überhaupt nicht mehr wissen, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und was für Fristen, Folgen und Maßnahmen damit verbunden sind. Neben Fachkräftemangel und fehlender Digitalisierung wird dies zu weiteren Problemen führen, nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter. Mit der virtuellen Versammlung könnte dieser Prozess gestoppt werden“, ist sich Kaßler sicher.

„Der Deutsche Bundestag muss daher jetzt die Weichen stellen. Der Gesetzentwurf bietet dafür eine gute Grundlage – er ist kurz, knapp und gut und vereinfacht das Wohnungseigentumsrecht. Allerdings sollte ein einfacher Mehrheitsbeschluss zur Einführung einer virtuellen Versammlung ausreichen. Dieser gilt beispielsweise auch bei modernisierenden Instandsetzungsmaßnahmen, die mit hohen Kosten verbunden sein können und von allen Mitgliedern einer Gemeinschaft zu tragen sind”, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.

Umfassende Informationen darüber, wie die virtuelle Versammlung Probleme lösen kann, finden Sie außerdem hier.