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| Reicht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Verwalters aus? |
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| Reicht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Verwalters aus? |
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Der Immobilienverwalter sollte zur optimalen Abdeckung seiner Haftungsrisiken die beiden folgenden Haftpflichtversicherungen abschließen :
1. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt wie jede Haftpflichtversicherung einen abstrakten Deckungsschutz dar. Es werden keine konkret benannten Gefahren gedeckt. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines Verstoßes, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder auf Personen-, noch auf Sachschäden beruhen.
Dieser Versicherungsschutz wird ihm dann explizit für seine Tätigkeit als Immobilien- verwalter gewährt.
Der Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung gewährt dem Verwalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er aufgrund eines Schadenereignisses, das einen Personenschaden oder einen Sachschaden zur Folge hatte, von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Besondere Einschlüsse in der Vermögensschadenhaftpflicht, auf die Sie beim Abschluss achten sollten
- versichert ist die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundstücksverwalter, Wohnungseigentumsverwalter sowie als Mietenverwalter
- mitversichert ist die gelegentliche Tätigkeit als Haus-, Grundstücks-, Wohnungs- und Hypothekenmakler, sowie als Vermittler von Miet- und Pachtverträgen für Immobilien
- Streichung des Gebührenvorwegeinwurfes
- Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Verstößen beim Zahlungsakt
Deckungssummen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Der Verwalter kann, je nach Größe der von ihm verwalteten Wohnungsbestände, die Deckungssumme seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wählen.
Die Deckungssummen bewegen sich zwischen 50.000 € und 500.000 € je Versicherungsfall, maximiert auf das Zweifache p.a..
Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.
Prämienberechnung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Zeitgemäß erfolgt die Prämienberechnung nach der Anzahl der von Ihnen verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten.
Ältere Verträge weisen oft die Berechnung nach Bruttojahresmietwert auf.
Wir empfehlen hier, ein Angebot auf Basis WE / GE bei einzuholen, da die Berechnungen nach Bruttojahresmietwert meist teurer und zudem oft falsch sind.
Schadenfreiheitsrabatt in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bereits bei Nachweis eines 1-jährigen schadenfreien Verlaufes Ihres Vorvertrages gewähren wir 15% Rabatt auf die Prämie unseres Sonderkonzeptes.
Bei 3 schadenfreien Jahren Ihres Vorvertrages gewähren wir 25% Rabatt auf die Prämie.
Mitglieder eines Landesverbandes des DDIV erhalten zusätzlich zum Schadenfreiheitsrabatt einen 10%-igen Nachlass auf die Prämie.
Sie wünschen ein Angebot?
Gerne erstellen wir dieses für Sie. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten :
1. über unser Anfrage-Formular im Internet unter www.vdiv-incon.de
2. Sie rufen uns einfach an unter 0180- 111 33 55 (zum Ortstarif)
Herr Milicevic und Frau Toma beraten Sie gern.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen selbstverständlich auch für Rückfragen zum Versicherungsschutz gerne zur Verfügung.
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