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| Laptops am Arbeitsplatz |
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| Vorsicht beim Einsatz von Laptops am Arbeitsplatz |
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Immer häufiger werden Laptops als Ersatz für den Desktop-Rechner am Arbeitsplatz eingesetzt. Die im Heise-Verlag erschienene Zeitschrift IX weist im Rahmen eines Vergleichstests allerdings auf eine damit verbundene rechtliche Problematik hin.
Denn die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 legen fest, dass der Bildschirm "frei und leicht drehbar und neigbar" und "die Tastatur ... vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein" muss. Darüber hinaus sollen sich Tastatur und Maus frei auf dem Schreibtisch platzieren lassen.
Demnach müssen zumindest eine externe Tastatur und eine externe Maus ans Notebook angeschlossen werden.
Entsprechend einer Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit kommt dazu ein externer Monitor: "Der dreh- und neigbare Monitor sollte so eingestellt werden, dass die oberste Bildschirmzeile etwas unterhalb der Augenhöhe liegt. Empfohlen wird eine Neigung des Bildschirms von bis zu 20 Grad nach hinten." |
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